21. Inklusiver Arbeitsmarkt: Neues zur Ausgleichsabgabe und wie EAA unterstützen #GemeinsamInteressenBündeln

Shownotes

Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter monatlich beschäftigen, sind verpflichtet, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen. Seit dem Jahresanfang gelten jedoch neue Regelungen bei der Ausgleichsabgabe:

Wer künftig die vorgeschriebenen Quoten nicht erfüllt, muss eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen im Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts für die Unternehmen aus der Region und wo können sie sich beraten lassen?

Darüber spricht Christian Münch, Leiter des Teams Arbeitsmarktpolitik und Fachkräfte bei der SIHK zu Hagen, mit Interviewgast Judith Becker, Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) bei der IHK zu Dortmund und der Handwerkskammer Dortmund. Die EAA sind Lotsen und Berater bei der Beschäftigung, Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung in Betrieben.

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